4. Liefergebiet, Liefertermine, Abstellung und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen innerhalb der Bezirke Sissach und Rheinfelden sowie im 35km Radius. Bestellungen ausserhalb dieses Gebiets bedürfen einer separaten Vereinbarung; andernfalls kann die Anbieterin vom Vertrag zurücktreten.
Liefertermine: Lieferungen von Wollschweinfleisch erfolgen an vorab kommunizierten Samstagen zwischen 09:00-12:00 Uhr Zeitangaben sind Richtwerte.
Ist die Kundschaft zur Zustellzeit nicht anwesend und liegen keine besonderen Zustellanweisungen vor, darf die Anbieterin die Ware am vereinbarten Abstellort deponieren. Mit der Abstellung am vereinbarten Ort geht Nutzen und Gefahr auf die Kundschaft über.
Frische & Kühlkette: Frisch-/Kühlwaren sind nach Erhalt unverzüglich sachgerecht zu lagern.
Liefer-/Versandkosten werden separat ausgewiesen.
Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (z. B. Betriebsstörungen, Personalmangel, Streik, unterbliebene Eigenbelieferung, Brand, behördliche Verfügungen, höhere Gewalt) verlängern sich Fristen angemessen; die Leistungspflicht ruht für die Dauer der Störung. Bei dauerhafter Unmöglichkeit werden bereits erhaltene Gegenleistungen rückabgewickelt.